Der Begriff „Standard“ wird mit unter­schied­licher Bedeu­tung verwendet:

 
 

Generell bezeichnet man als „Standard“ wie hoch das übliche Qualitäts- und Leistungs­niveau ist. In diesem Sinne gelten als „allge­meine Umwelt­standards“ zum Beispiel der umwelt­scho­nende Einsatz natür­licher Ressourcen oder die Verwen­dung umwelt­freund­licher Produkte und Technologien.

• allgemeine Umwelt­standards

Daneben wird der Begriff normativ verwendet, wonach kon­krete verbindlich fest­ge­legte und inter­na­tional einheit­liche Regel­werke (Normen) als „Standards“ bezeichnet werden. Diese bilden einen Bezugs­rahmen für den glo­balen Markt indem sie:
- eine einheit­liche Termi­no­logie schaffen,
- verbind­liche mate­rielle Anfor­de­rungen und Grenz­werte defi­nieren,
- Mess­ver­fahren vergleichbar machen („standar­disieren“).

• normierte Umwelt­standards

Als die wich­tig­sten inter­na­tional aner­kannten „normierten Umweltstandards“ enthalten die Industrie-Norm ISO 14001 der Inter­na­tio­nalen Orga­ni­sation für Normung (ISO) sowie die EMAS Verord­nung der Euro­pä­ischen Union kon­krete Vor­gaben für ein Umwelt­manage­ment­system und geben den Unter­nehmen einen struktu­rellen Rah­men vor, wie sie ihre Umwelt­leistung sys­te­ma­tisch verbes­se­rn können.

• ISO 14001

• EMAS

Die Einhaltung von „Standards“ ist grund­sätzlich frei­willig und wird erst bindend, wenn sie Inhalt von Verträgen oder gesetz­lichen Vor­gaben ist. Das Unter­nehmen kann die Ein­hal­tung dieser Vor­gaben der Standards trans­pa­rent machen und sich öffent­lich­keits­wirk­sam zerti­fi­zieren lassen, was mit diversen finan­ziellen Anreizen und Privi­leg­ie­rungen gefördert wird. Zudem verein­facht die Einhal­tung von Standards im Schadensfall den Nach­weis ordnungs­ge­mäßen Verhal­tens.

• Prinzip der Freiwillig­keit