Um gesell­schaft­liches Umwelt­inte­resse mit betriebs­wirt­schaft­lichen Kosten­kal­kula­tionen in Einklang zu bringen, versucht die Politik verstärkt Anreize für ein umwelt­freund­liches Wirt­schaften zu schaffen. Neben verschie­denen Erleichte­rungen im Vollzug des Umwelt­rechts stehen hierfür diverse finan­zielle Förder­möglich­keiten zur Verfügung.

• Finanzie­rung

• Überwa­chungs­erleichte­rungen

• Steuer­liche Entlas­tungen

Die Ausge­staltung der staat­lichen Unter­stüt­zungen variiert in den einzelnen Bundes­ländern - außer­dem gibt es Förder­pro­gramme der Euro­pä­ischen Union, Förder­pro­gramme anderer EU-Mitglieds­staaten sowie Förder­modelle nicht­staat­licher Organisationen.

Einen detaillierten Über­blick über Unter­stüt­zungen speziell für EMAS-registrierte Unter­nehmen gibt der Umwelt­gut­achter­aus­schuss in seiner Broschüre:

EMAS_Foerderung_und_Privilegierung.pdf

In Berlin stellt das „Berliner Pro­gramm für Nach­haltige Ent­wick­lung“ (BENE) bis 2020 Förder­mittel für inno­vative Maß­nahmen, Pro­jekte und Initia­tiven bereit, die zu einem klima­neu­tralen und umwelt­freund­lichen Berlin bei­tragen sollen. Ziel ist dabei die Unter­stützung einer nach­haltigen und gewinn­bringenden Verrin­gerung der CO2-Emis­sionen im gewerb­lichen und öffent­lichen Bereich, um Wirt­schafts­wachstum und Ressourcen­schonung in Einklang zu bringen. Durch eine umwelt­ent­las­tende Infra­struktur soll der öko­lo­gische Struk­tur­wandel beschleu­nigt und die Lebens- und Umwelt­qualität Berlins ver­bessert werden.

Das Programm besteht aus den Maß­nahme­paketen Klima­schutz (BENE Klima) und Umwelt­schutz (BENE Umwelt) mit insge­samt sieben Förder­schwer­punkten (FS 1 bis FS 7). Gefördert werden:

 

BENE Klima

FS 1: Investitionen zur Steigerung der Energie­effizienz sowie der Nutzung erneuer­barer Energien in Unternehmen

FS 2: Investitionen zur Steigerung der Energie­effizienz sowie der Nutzung erneuer­barer Energien in öffent­lichen Infra­struk­turen einschließlich öffent­licher Gebäude

FS 3: Die Einführung von Umwelt- und Energie­manage­ment­systemen

FS 4: Maßnahmen zu einer nach­haltigen städtischen Mobilität

FS 5: Anwendungs­orientierte Forschungs­vorhaben und Studien zum Klimaschutz

BENE Umwelt

FS 6: Maßnahmen zur Verbes­serung der Natur und Umwelt

FS 7: Projekte zur Redu­zierung von Umwelt­belastungen

 

Über die Gewährung einer BENE-Förde­rung entscheidet die Berliner Senats­verwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

BENE Antragsverfahren

Die Beantragung von Förder­leistungen sollte mit mini­malem büro­kra­tischen Aufwand erfolgen.

- Hierbei unterstützt Sie die UiU-Unternehmensberatung -