Um gesellschaftliches Umweltinteresse mit betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulationen in Einklang zu bringen, versucht die Politik verstärkt Anreize für ein umweltfreundliches Wirtschaften zu schaffen. Neben verschiedenen Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts stehen hierfür diverse finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung. |
• Finanzierung • Überwachungserleichterungen • Steuerliche Entlastungen |
||||||||
Die Ausgestaltung der staatlichen Unterstützungen variiert in den einzelnen Bundesländern - außerdem gibt es Förderprogramme der Europäischen Union, Förderprogramme anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie Fördermodelle nichtstaatlicher Organisationen. |
|||||||||
Einen detaillierten Überblick über Unterstützungen speziell für EMAS-registrierte Unternehmen gibt der Umweltgutachterausschuss in seiner Broschüre: |
|||||||||
In Berlin stellt das „Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung“ (BENE) bis 2020 Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen sollen. Ziel ist dabei die Unterstützung einer nachhaltigen und gewinnbringenden Verringerung der CO2-Emissionen im gewerblichen und öffentlichen Bereich, um Wirtschaftswachstum und Ressourcenschonung in Einklang zu bringen. Durch eine umweltentlastende Infrastruktur soll der ökologische Strukturwandel beschleunigt und die Lebens- und Umweltqualität Berlins verbessert werden. |
|||||||||
Das Programm besteht aus den Maßnahmepaketen Klimaschutz (BENE Klima) und Umweltschutz (BENE Umwelt) mit insgesamt sieben Förderschwerpunkten (FS 1 bis FS 7). Gefördert werden: |
|||||||||
|
|||||||||
Über die Gewährung einer BENE-Förderung entscheidet die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. |
|||||||||
Die Beantragung von Förderleistungen sollte mit minimalem bürokratischen Aufwand erfolgen. |
- Hierbei unterstützt Sie die UiU-Unternehmensberatung -