Vermeiden Sie Abmahnungen!
Der BGH hat im Juli 2019 entschieden, dass bei Rechts­ver­stößen von Wirtschafts­unter­nehmen Abmah­nungen durch Umwelt­vereine erlaubt bleiben. Es sei nicht rechts­miss­bräuchlich, wenn Umwelt­ver­bände stell­ver­tretend für die Allge­mein­heit gegen verbraucher­schädigende, unlautere oder wett­bewerbs­widrige Praktiken vorgehen.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-07/deutsche-umwelthilfe-bgh-urteil-verbraucherschutz-klagen-rechtsmissbrauch

Einwegplastik-Produkte werden ab 2021 vom Markt genommen
Um gegen die voran­schrei­tende Ver­mül­lung der Meere und Ozeane durch schäd­lichen Plastik­müll vor­zu­gehen, wurde am 5.6.2019 die EU-Richtlinie „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ verabschiedet. Mit den neuen Vorschriften wird die Verwendung bestimmter Einwegprodukte aus Plastik, für die es Alternativen gibt, verboten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen eingeleitet, um den Gebrauch derjenigen zu reduzieren, die am häufigsten achtlos weggeworfen werden. Für Watte­stäbchen, Besteck, Teller, Trink­halme, Kaffee-Rühr­stäbchen und Luft­ballon­stäbe aus Kunst­stoff gibt es bereits gute umwelt­freund­liche Alter­na­tiven - bei Pro­dukten, für die es noch keine offen­sicht­lichen Alter­na­tiven gibt, liegt der Schwer­punkt auf der Ein­däm­mung ihres Ver­brauchs durch Vor­gaben für ihre Gestal­tung und Kenn­zeich­nung sowie der Ver­pflich­tung der Her­steller zur Abfall­bewirt­schaf­tung und zu Säube­rungs­aktionen.

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/05/21/council-adopts-ban-on-single-use-plastics/

Das Dialog­forum "Wirt­schaft macht Klima­schutz" des Bundes­umwelt­minis­te­riums bringt Unter­nehmen aller Wirt­schafts­bereiche für den Klima­schutz zusammen. Das Online-Portal bietet seit März 2018 eine Platt­form zum fach­lichen Austausch, zur Präsen­tation von Bei­spielen und soll die Klima­schutz­aktivi­täten der deutschen Wirt­schaft trans­parent machen.

https://www.wirtschaft-macht-klimaschutz.de/

"Kunst­stoff­strategie" der Europä­ischen Kommis­sion wird laut Presse­mit­teilung vom 16.1.2018 Teil des Über­gangs zu einer stärker kreis­lauf­orien­tierten Wirtschaft, um die wachsende Belas­tung der Umwelt durch Kunst­stoff­abfälle aufzu­halten und gleich­zeitig Wachs­tum und Inno­vation zu fördern. So sollen ab 2030 alle Kunst­stoff­ver­packungen auf dem EU-Markt recycling­fähig sein, der Verbrauch von Einweg­kunst­stoffen redu­ziert und die absicht­liche Verwen­dung von Mikro­plastik beschränkt werden. Geändert werden soll wie Produkte in der EU designt, herge­stellt, verwendet und recycelt werden indem die wirt­schaft­lichen Vorteile einer stärker kreis­lauf­orien­tierten Wirt­schaft besser nutzbar gemacht werden. Ziel ist zudem die Schaf­fung von Grund­lagen für eine neue Kunst­stoff­wirt­schaft, in der den Erfor­der­nissen bezüglich Wieder­ver­wen­dung, Repa­ratur und Recycling in vollem Umfang Rechnung getragen wird und nach­hal­tigere Mate­ri­alien entwickelt werden.
Nationalen Behörden und europä­ischen Unter­nehmen sollen Richt­linien an die Hand gegeben werden, wie Kunst­stoff­ab­fälle an der Quelle so gering wie möglich gehalten werden können. Außer­dem werden Mittel zur Finan­zie­rung der Entwick­lung intel­ligen­terer und recycling­fähi­gerer Kunst­stoffe, effi­zien­terer Recycling­ver­fahren und zur Besei­ti­gung gefähr­licher Stoffe und Konta­mi­nanten aus recycelten Kunst­stoffen bereitgestellt.

Quelle:  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5_de.htm