Vermeiden Sie Abmahnungen!
Der BGH hat im Juli 2019 entschieden, dass bei Rechtsverstößen
von Wirtschaftsunternehmen Abmahnungen durch Umweltvereine
erlaubt bleiben.
Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn Umweltverbände stellvertretend
für die Allgemeinheit gegen verbraucherschädigende, unlautere oder wettbewerbswidrige Praktiken vorgehen.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-07/deutsche-umwelthilfe-bgh-urteil-verbraucherschutz-klagen-rechtsmissbrauch
Einwegplastik-Produkte werden ab 2021 vom Markt genommen
Um gegen die voranschreitende Vermüllung der Meere und Ozeane durch schädlichen Plastikmüll vorzugehen, wurde am 5.6.2019 die EU-Richtlinie „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ verabschiedet. Mit den neuen Vorschriften wird die Verwendung bestimmter Einwegprodukte aus Plastik, für die es Alternativen gibt, verboten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen eingeleitet, um den Gebrauch derjenigen zu reduzieren, die am häufigsten achtlos weggeworfen werden. Für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Kaffee-Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gibt es bereits gute umweltfreundliche Alternativen - bei Produkten, für die es noch keine offensichtlichen Alternativen gibt, liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch Vorgaben für ihre Gestaltung und Kennzeichnung sowie der Verpflichtung der Hersteller zur Abfallbewirtschaftung und zu Säuberungsaktionen.
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/05/21/council-adopts-ban-on-single-use-plastics/
Das Dialogforum "Wirtschaft macht Klimaschutz" des Bundesumweltministeriums bringt Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche für den Klimaschutz zusammen. Das Online-Portal bietet seit März 2018 eine Plattform zum fachlichen Austausch, zur Präsentation von Beispielen und soll die Klimaschutzaktivitäten der deutschen Wirtschaft transparent machen.
https://www.wirtschaft-macht-klimaschutz.de/
"Kunststoffstrategie" der Europäischen Kommission wird
laut Pressemitteilung vom 16.1.2018 Teil des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft,
um die wachsende Belastung der Umwelt durch Kunststoffabfälle aufzuhalten und gleichzeitig Wachstum und Innovation
zu fördern. So sollen ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein, der Verbrauch von Einwegkunststoffen reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt werden. Geändert werden soll wie Produkte in der EU designt, hergestellt, verwendet und recycelt werden indem die wirtschaftlichen Vorteile einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft besser nutzbar gemacht werden. Ziel ist
zudem die Schaffung von Grundlagen für eine neue Kunststoffwirtschaft, in der den Erfordernissen bezüglich Wiederverwendung, Reparatur und Recycling in vollem Umfang Rechnung getragen wird und nachhaltigere Materialien entwickelt werden.
Nationalen Behörden und europäischen Unternehmen sollen Richtlinien an die Hand gegeben werden, wie Kunststoffabfälle an der Quelle so gering wie möglich gehalten werden können. Außerdem werden Mittel zur Finanzierung der Entwicklung intelligenterer und recyclingfähigerer Kunststoffe, effizienterer Recyclingverfahren und zur Beseitigung gefährlicher Stoffe und Kontaminanten aus recycelten Kunststoffen bereitgestellt.
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5_de.htm
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