Die Bezeichnung EMAS steht für „Eco Manage­ment and Audit Scheme“ und ent­stammt der EG-Verord­nung Nr. 1221/2009 „über die frei­willige Teil­nahme von Orga­ni­sa­tionen an einem Gemein­schafts­system für Umwelt­manage­ment und Umwelt­betriebs­prüfung“. Die in allen Amts­sprachen der EU veröf­fent­lichte Verord­nung ist für jeder­mann frei zugänglich.

• frei zugänglich

Der Geltungs­bereich von EMAS war zunächst auf Europa begrenzt - seit 2010 gilt auch EMAS welt­weit. Wie bei der ISO 14001 ist eine Teil­nahme an EMAS für die Unter­nehmen frei­willig - entscheidet sich ein Unter­nehmen für die Teil­nahme an EMAS, werden die Vor­gaben der Verord­gung für das Unter­nehmen ver­bind­lich. Unter­nehmen, die sich an EMAS betei­ligen, erhalten in hohem Maße staat­liche Pri­vi­le­gie­rungen, Voll­zugs­erleich­te­rungen und finanzielle Förderungen.

Während die ISO 14001 eine privat­wirt­schaft­liche Norm ist, handelt es sich bei EMAS um eine euro­pä­ische Verord­nung die in Deutsch­land durch das UAG (Umwelt­audit­gesetz) umgesetzt ist.

Beide Systeme verfügen nur über wenige inhalt­liche Unter­schiede die das Umwelt­manage­ment­system betreffen - EMAS ist jedoch ein kom­plexeres System mit weiteren Anfor­de­rungen u.a. zur Einhal­tung der Rechts­vor­schriften und Verbes­serung der tat­säch­lichen Umwelt­leis­tungen, die anhand verbind­licher Kern­indi­ka­toren dar­gestellt werden.

Hinsichtlich Inhalt und Struktur des Umwelt­manage­ment­systems besteht eine Ana­logie zu anderen Normen des Qualitäts­manage­ments, des Energie­manage­ments sowie des Manage­ments für Arbeits­sicher­heit und Gesund­heits­schutz, da auch EMAS der „Plan-Do-Check-Act“ Syste­matik (PDCA-Zyklus) folgt und somit in bereits beste­hende betrieb­liche Manage­ment­systeme gut inte­grier­bar ist. Die struk­tu­rellen Anfor­de­rungen an ein Umwelt­manage­ment­system wurden wort­gleich aus der ISO 14001 im Anhang II Teil A der EMAS-VO über­nommen und werden im Teil B durch die zusätz­lichen Anfor­de­rungen des EMAS-Systems ergänzt. Nach Inkraft­treten der neu struk­tu­rierten und verän­derten ISO 14001 (EN ISO 14001:2015) im März 2016 ist daher auch eine entspre­chende Anpas­sung der EMAS-VO im September 2017 erfolgt.

Die Änderungs­verordnung der EMAS-Verordnung ist seit September 2017 in Kraft - Registrie­rungen noch nach den alten Vor­gaben haben zum 14.09.2018 ihre Gültig­keit verloren.

http://www.emas.de/aktuelles/2017/19-10-17-emas-novelle-2017/