Die Bezeichnung EMAS steht für „Eco Management and Audit Scheme“ und entstammt der EG-Verordnung Nr. 1221/2009 „über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“. Die in allen Amtssprachen der EU veröffentlichte Verordnung ist für jedermann frei zugänglich. |
• frei zugänglich |
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Der Geltungsbereich von EMAS war zunächst auf Europa begrenzt - seit 2010 gilt auch EMAS weltweit. Wie bei der ISO 14001 ist eine Teilnahme an EMAS für die Unternehmen freiwillig - entscheidet sich ein Unternehmen für die Teilnahme an EMAS, werden die Vorgaben der Verordgung für das Unternehmen verbindlich. Unternehmen, die sich an EMAS beteiligen, erhalten in hohem Maße staatliche Privilegierungen, Vollzugserleichterungen und finanzielle Förderungen. |
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Während die ISO 14001 eine privatwirtschaftliche Norm ist, handelt es sich bei EMAS um eine europäische Verordnung die in Deutschland durch das UAG (Umweltauditgesetz) umgesetzt ist. |
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Beide Systeme verfügen nur über wenige inhaltliche Unterschiede die das Umweltmanagementsystem betreffen - EMAS ist jedoch ein komplexeres System mit weiteren Anforderungen u.a. zur Einhaltung der Rechtsvorschriften und Verbesserung der tatsächlichen Umweltleistungen, die anhand verbindlicher Kernindikatoren dargestellt werden. |
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Hinsichtlich Inhalt und Struktur des Umweltmanagementsystems besteht eine Analogie zu anderen Normen des Qualitätsmanagements, des Energiemanagements sowie des Managements für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, da auch EMAS der „Plan-Do-Check-Act“ Systematik (PDCA-Zyklus) folgt und somit in bereits bestehende betriebliche Managementsysteme gut integrierbar ist. Die strukturellen Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem wurden wortgleich aus der ISO 14001 im Anhang II Teil A der EMAS-VO übernommen und werden im Teil B durch die zusätzlichen Anforderungen des EMAS-Systems ergänzt. Nach Inkrafttreten der neu strukturierten und veränderten ISO 14001 (EN ISO 14001:2015) im März 2016 ist daher auch eine entsprechende Anpassung der EMAS-VO im September 2017 erfolgt. |
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Die Änderungsverordnung der EMAS-Verordnung ist seit September 2017 in Kraft - Registrierungen noch nach den alten Vorgaben haben zum 14.09.2018 ihre Gültigkeit verloren. http://www.emas.de/aktuelles/2017/19-10-17-emas-novelle-2017/ |
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